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§ 20a ZustVO-Verkehr

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Verkehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

1Sind durch Vereinbarung nach § 6 des Modellkommunen-Gesetzes vom 8. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 471), Zuständigkeiten abweichend von § 2 Abs. 2 Satz 1 oder § 8 Abs. 2 Satz 1 geregelt, so gilt die Vereinbarung über den 31. Dezember 2012 hinaus fort, es sei denn, dass eine beteiligte Kommune bis zum 31. November 2012 gegenüber dem für Verkehr zuständigen Ministerium schriftlich widerspricht. 2Für die fortgeltenden Vereinbarungen gilt § 2 Abs. 2 Satz 4 entsprechend.