Abschnitt 1 ZAAB NI-Beschl
Bibliographie
- Titel
- Auflösung der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) Braunschweig und Oldenburg und Neubildung einer Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB NI)
- Redaktionelle Abkürzung
- ZAAB NI-Beschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 27100
Die LReg hat die folgenden Beschlüsse gefasst:
- 1.
Die Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) Braunschweig und Oldenburg werden mit Ablauf des 31.12.2008 aufgelöst.
- 2.
Mit Wirkung vom 1.1.2009 wird die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB NI) mit Hauptsitz in Braunschweig errichtet.
- 3.
Die ZAAB NI ist Nachfolgeeinrichtung der in Nummer 1 genannten Einrichtungen und nimmt deren bisherige Aufgaben - mit Ausnahme der in Abschnitt I Nr. 5.3.3 des Bezugsbeschlusses zu a genannten - wahr. Sie untersteht der Fach- und Dienstaufsicht des MI.
- 4.
Die Aufgabe nach Abschnitt I Nr. 5.3.3 des Bezugsbeschlusses zu a wird ab dem 1.1.2009 dem Grenzdurchgangslager Friedland - Niedersächsisches Zentrum für Integration (GDL) - übertragen.