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  • ab 21.10.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ZAAB NI-Beschl

Bibliographie

Titel
Auflösung der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) Braunschweig und Oldenburg und Neubildung einer Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB NI)
Redaktionelle Abkürzung
ZAAB NI-Beschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

Die LReg hat die folgenden Beschlüsse gefasst:

  1. 1.

    Die Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) Braunschweig und Oldenburg werden mit Ablauf des 31.12.2008 aufgelöst.

  2. 2.

    Mit Wirkung vom 1.1.2009 wird die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB NI) mit Hauptsitz in Braunschweig errichtet.

  3. 3.

    Die ZAAB NI ist Nachfolgeeinrichtung der in Nummer 1 genannten Einrichtungen und nimmt deren bisherige Aufgaben - mit Ausnahme der in Abschnitt I Nr. 5.3.3 des Bezugsbeschlusses zu a genannten - wahr. Sie untersteht der Fach- und Dienstaufsicht des MI.

  4. 4.

    Die Aufgabe nach Abschnitt I Nr. 5.3.3 des Bezugsbeschlusses zu a wird ab dem 1.1.2009 dem Grenzdurchgangslager Friedland - Niedersächsisches Zentrum für Integration (GDL) - übertragen.