Abschnitt 1 SZPfRdErl 2025
Bibliographie
- Titel
- Hinweis zur Pfändbarkeit jährlicher Sonderzahlungen nach dem NBesG
- Redaktionelle Abkürzung
- SZPfRdErl 2025,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Die Regelung des § 850a Nr. 4 ZPO über den besonderen Pfändungsfreibetrag für Weihnachtsvergütungen ist auf Sonderzahlungen nach den §§ 63 ff. NBesG nicht anzuwenden.
Dieser RdErl. tritt am 01.01.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch RdErl. vom 7. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 483)
An die
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Nachrichtlich:
An die
Region Hannover, Landkreise, Gemeinden und der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts