§ 1 AllgVorbehVO - Inhalt
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Verordnung über die den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehaltenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Allgemeine Vorbehaltsverordnung - AllgVorbehVO)
- Amtliche Abkürzung
- AllgVorbehVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300
Diese Verordnung bestimmt Aufgaben, die abweichend von § 11 Abs. 1 Satz 1 oder § 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung von den Landkreisen wahrgenommen werden.