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§ 1 AllgVorbehVO - Inhalt

Bibliographie

Titel
Allgemeine Verordnung über die den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehaltenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Allgemeine Vorbehaltsverordnung - AllgVorbehVO)
Amtliche Abkürzung
AllgVorbehVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Diese Verordnung bestimmt Aufgaben, die abweichend von § 11 Abs. 1 Satz 1 oder § 12 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung von den Landkreisen wahrgenommen werden.