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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

§ 5 AllgVorbehVO - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Allgemeine Verordnung über die den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehaltenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Allgemeine Vorbehaltsverordnung - AllgVorbehVO)
Amtliche Abkürzung
AllgVorbehVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verordnung über die den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehaltenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises vom 19. Dezember 1990 (Nds. GVBl. S. 519), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (Nds. GVBl. S. 230), außer Kraft.