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  • ab 28.09.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BVermFARdErl

Bibliographie

Titel
Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen
Redaktionelle Abkürzung
BVermFARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Die Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 NVermG obliegt dem MI.

Dieser RdErl. tritt am 28. 9. 2017 in Kraft.

An
das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
die anderen behördlichen Vermessungsstellen