Abschnitt 1 BVermFARdErl
Bibliographie
- Titel
- Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen
- Redaktionelle Abkürzung
- BVermFARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21160
Die Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 NVermG obliegt dem MI.
Dieser RdErl. tritt am 28. 9. 2017 in Kraft.
An
das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
die anderen behördlichen Vermessungsstellen