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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 JVwDPAV - Regelungsgegenstand

Bibliographie

Titel
Bewertung von herausgehobenen Dienstposten in der Justizverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
JVwDPAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Gegenstand dieser AV ist die Bewertung von

  • Dienstposten der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und den Generalstaatsanwaltschaften,

  • Dienstposten der Dezernentinnen und Dezernenten in Justizverwaltungssachen bei den Landgerichten,

  • herausgehobenen Dienstposten der Justizverwaltung bei den Mittelbehörden und dem Finanzgericht.

Die Wahrnehmung von Aufgaben der Geschäftsleitung mit einem Anteil von weniger als 50 % wird hiervon nicht erfasst.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 3 der AV vom 2. Dezember 2021 (Nds. Rpfl. 2022 S. 11)