§ 139 NSchG - Verhältnis zum öffentlichen Schulwesen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Amtliche Abkürzung
- NSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410010000000
Schulen in freier Trägerschaft ergänzen im Rahmen des Artikels 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes das öffentliche Schulwesen. Die Zusammenarbeit zwischen anerkannten Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Schulen ist zu fördern; § 25 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.