Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
- Redaktionelle Abkürzung
- LGÄHE/NIStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100
Vom 27. Oktober/10. November 2010 (Nds. GVBl. 2011 S. 100 - VORIS 10100 -) (1)
Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 13. April 2011 (Nds. GVBl. S. 100)
Zur Beendigung der staatsrechtlichen Trennung geschlossener Siedlungen im Interesse der Einwohner und Gemeinden sowie um einen zweckmäßigen Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze herbeizuführen, wird zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen nach Anhörung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund des Artikels 29 Abs. 7 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 7) vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) folgender Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze geschlossen:
Nach Artikel 5 tritt dieser Staatsvertrag am Ersten des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 in Kraft tritt, ist nach § 1 Absatz 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 13. April 2011 (Nds. GVBl. S. 100) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.