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  • ab 01.07.2001 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 KAVAV - Reiseentschädigung und Vorschüsse

Bibliographie

Titel
Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten
Redaktionelle Abkürzung
KAVAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35500000000007

Die Länder verzichten gegenseitig auf die Erstattung von Reiseentschädigungen, die an mittellose Personen oder als Vorschüsse an Zeugen und Sachverständige gezahlt werden.