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  • ab 27.07.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 2. ZLG-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Redaktionelle Abkürzung
2. ZLG-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21063

(2) Das Abkommen wird in der Anlage veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.