Abschnitt 1 2. ZLG-ÄndAbkG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Redaktionelle Abkürzung
- 2. ZLG-ÄndAbkG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21063
(1) Dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten vom 15. Dezember 2011 wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird in der Anlage veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.