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Abschnitt 268 RiStBV

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30800

(1) Dem Schutz der Umwelt dienen die §§ 307 Absatz 2 bis 4, 309 Absatz 3 und 6, 310, 311, 312, 324 bis 330a StGB. Außerdem dienen dem Schutz der Umwelt in weiteren Bundesgesetzen enthaltene Straf- und Bußgeldvorschriften, soweit sie folgende Bereiche betreffen:

  1. 1.

    Abfall- und Abwässerbeseitigung,

  2. 2.

    Boden-, Gewässer- und Grundwasserschutz,

  3. 3.

    Lärmbekämpfung,

  4. 4.

    Luftreinhaltung,

  5. 5.

    Naturschutz und Landschaftspflege,

  6. 6.

    Pflanzenschutz,

  7. 7.

    Strahlenschutz,

  8. 8.

    Tierschutz,

  9. 9.

    Tierkörperbeseitigung oder

  10. 10.

    Trinkwasserschutz.

Solche Vorschriften enthalten unter anderem

das Kreislaufwirtschaftsgesetz *

  1. 1.

    das Wasserhaushaltsgesetz *,

  2. 2.

    das Bundeswasserstraßengesetz *,

    das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz *;

  3. 3.

    die Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der

    Seeschifffahrt *,

    das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See *,

    das Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über Maßnahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen *,

    das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge *,

    das Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen *;

  4. 4.

    das Bundes-Immissionsschutzgesetz *,

    das Luftverkehrsgesetz *,

    das Benzinbleigesetz *,

    das Chemikaliengesetz *,

    die Chemikalienverbotsverordnung *,

    das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter *,

    die Gefahrstoffverordnung *;

  5. 5.

    das Bundesnaturschutzgesetz *,

    das Pflanzenschutzgesetz *,

    die Reblaus-Verordnung *,

    das Düngegesetz *;

  6. 6.

    das Infektionsschutzgesetz *,

    as Tiergesundheitsgesetz *;

  7. 7.

    das Atomgesetz *,

    das Strahlenschutzgesetz *,

    die Strahlenschutzverordnung *;

  8. 8.

    das Tierschutzgesetz *,

    die Tierschutz-Schlachtverordnung *,

    das Bundesjagdgesetz *,

    das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz *;

  9. 9.

    das Gentechnikgesetz *;

  10. 10.

    das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz**.

(2) Von erheblicher Bedeutung sind außerdem landesrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften. Auf die in einzelnen Ländern bestehenden Sammlungen von Straf- und Bußgeldvorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes wird hingewiesen.

vgl. Fundstellenachweis A zum Bundesrecht