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  • ab 17.11.2015 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NLVFBeschl

Bibliographie

Titel
Fachübergreifende Fortbildung in der niedersächsischen Landesverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
NLVFBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

Dem Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) wird die Aufgabe der fachübergreifenden dienstlichen Fortbildung für alle Beschäftigten der Landesverwaltung übertragen. Davon ausgenommen sind die Beschäftigten der Fachrichtungen Polizei und Steuerverwaltung, der Forstverwaltung und des Geschäftsbereichs der Justiz, die Lehrkräfte an Schulen und Studienseminaren sowie der Hochschulen.