§ 2 FinHVO - Schüler-Lehrer-Relationen nach § 155 Abs. 1 NSchG
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (FinHVO)
- Amtliche Abkürzung
- FinHVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die Schüler-Lehrer-Relationen nach den Verhältnissen an öffentlichen Schulen, die der Erstattung der persönlichen Kosten nach § 155 Abs. 1 NSchG, auch in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers über Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Landeskirche Hannovers, zugrunde zu legen sind, werden wie folgt bestimmt:
1. | Grundschule: | 16,81 : 1, |
---|---|---|
2. | Hauptschule: | 10,89 : 1, |
3. | Realschule: | 16,77 : 1, |
4. | Oberschule: | 12,70 : 1, |
5. | Gymnasium: | 14,45 : 1. |