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  • ab 22.07.2011 (aktuelle Fassung)

§ 1 ZustVO-Naturschutz - Rechte und Befugnisse

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (ZustVO-Naturschutz)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Naturschutz
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Die nach den §§ 2 und 3 zuständigen Behörden sind bei der Wahrnehmung der dort genannten Aufgaben auch zuständig für die Ausübung der im Zusammenhang damit stehenden gesetzlichen Rechte und Befugnisse, insbesondere Anordnungs-, Betretens-, Auskunfts-, Kontroll- und Untersuchungsrechte.