Art. 1 HVPFlutStVG 2008
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
- Redaktionelle Abkürzung
- HVPFlutStVG 2008,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
(1) Dem am 6. März 2008 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Bundesrepublik Deutschland über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.