Art. 2 21. RÄndStV - Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
Bibliographie
- Titel
- Einundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
- Redaktionelle Abkürzung
- 21. RÄndStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. bis 21. Dezember 2010, geändert durch den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 3. und 7. Dezember 2015, wird wie folgt geändert:
- 1.
Im Inhaltsverzeichnis wird in der Angabe zu § 11 das Wort "Verwendung" durch das Wort "Verarbeitung" ersetzt.
- 2.
§ 11 wird wie folgt geändert:
- a)
In der Überschrift wird das Wort "Verwendung" durch das Wort "Verarbeitung" ersetzt.
- b)
In Absatz 1 werden die Wörter "Erhebung," und "und Nutzung" gestrichen und die Wörter "für die Datenverarbeitung im Auftrag anwendbaren Bestimmungen" durch die Wörter "zur Auftragsverarbeitung geltenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1; L 314 vom 22. November 2016, S. 72)" ersetzt.
- c)
In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter "des Bundesdatenschutzgesetzes" durch die Wörter "der Verordnung (EU) 2016/679" ersetzt.
- d)
In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort "darf" durch das Wort "übermittelt" ersetzt und das Wort "übermitteln" gestrichen.
- e)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Satz 1 werden das Wort "kann" durch das Wort "verarbeitet" und die Wörter "des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen" durch die Wörter "der betroffenen Person" ersetzt.
- bb)
Satz 5 wird wie folgt geändert:
- aaa)
In Nummer 1 werden die Wörter "beim Betroffenen" durch die Wörter "bei der betroffenen Person" ersetzt.
- bbb)
In Nummer 3 werden die Wörter "der Betroffene" durch die Wörter "die betroffene Person" ersetzt und die Wörter "Erhebung," und "oder Nutzung" gestrichen.
- cc)
In Satz 6 werden die Wörter "Erhebung," und "oder Nutzung" gestrichen.
- dd)
In Satz 9 wird das Wort "Betroffener" durch die Wörter "betroffener Personen" ersetzt.
- f)
In Absatz 5 werden das Wort "darf" durch das Wort "verarbeitet" und die Wörter "des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen" durch die Wörter "der betroffenen Person" ersetzt.
- g)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Satz 1 werden die Wörter "erheben," und "oder nutzen" gestrichen.
- bb)
In Satz 2 werden die Wörter "benötigt werden" durch die Wörter "zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind" ersetzt.