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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 FerienO24-30RdErl - Beendigung des Unterrichts am letzten Schultag vor den Ferien

Bibliographie

Titel
Ferienordnung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030
Redaktionelle Abkürzung
FerienO24-30RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Am letzten Tag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres schließt der Unterricht nach der letzten stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde. Am letzten Schultag vor den Sommerferien ist Unterrichtsschluss nach der 3. Unterrichtsstunde; für die allgemein bildenden Schulen gilt dies auch am Tage der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse. Die Schülerbeförderung muss gewährleistet sein.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. November 2022 (SVBl. S. 680)