Abschnitt 5 FerienO24-30RdErl - Beendigung des Unterrichts am letzten Schultag vor den Ferien
Bibliographie
- Titel
- Ferienordnung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030
- Redaktionelle Abkürzung
- FerienO24-30RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Am letzten Tag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres schließt der Unterricht nach der letzten stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde. Am letzten Schultag vor den Sommerferien ist Unterrichtsschluss nach der 3. Unterrichtsstunde; für die allgemein bildenden Schulen gilt dies auch am Tage der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse. Die Schülerbeförderung muss gewährleistet sein.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. November 2022 (SVBl. S. 680)