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  • ab 01.08.2024 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 6 FerienO24-30RdErl - Entlassungstermin für Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I

Bibliographie

Titel
Ferienordnung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030
Redaktionelle Abkürzung
FerienO24-30RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Der Entlassungstermin für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I darf von den Schulen frühestens eine Woche vor Sommerferienbeginn angesetzt werden. Beginnen die Sommerferien nach dem 15. Juli, so ist der Entlassungstermin so festzusetzen, dass die entlassenen Schülerinnen und Schüler bis zum 1. August drei Wochen Ferien haben.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. November 2022 (SVBl. S. 680)