Abschnitt 6 FerienO24-30RdErl - Entlassungstermin für Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I
Bibliographie
- Titel
- Ferienordnung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030
- Redaktionelle Abkürzung
- FerienO24-30RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Der Entlassungstermin für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I darf von den Schulen frühestens eine Woche vor Sommerferienbeginn angesetzt werden. Beginnen die Sommerferien nach dem 15. Juli, so ist der Entlassungstermin so festzusetzen, dass die entlassenen Schülerinnen und Schüler bis zum 1. August drei Wochen Ferien haben.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. November 2022 (SVBl. S. 680)