Abschnitt 7 FerienO24-30RdErl - Abweichende Regelungen
Bibliographie
- Titel
- Ferienordnung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030
- Redaktionelle Abkürzung
- FerienO24-30RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die Ferien für die Schulen auf den Ostfriesischen Inseln, für die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover, für die Deutsche Müllerschule in Braunschweig, die Steinmetzschule in Königslutter, die Fachschule Seefahrt in Leer und die Auszubildenden zur Augenoptikerin / zum Augenoptiker und zur Müllerin / zum Müller an den Berufsbildenden Schulen II in Gifhorn werden durch diesen RdErl. nicht berührt; sie werden gesondert festgelegt.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. November 2022 (SVBl. S. 680)