Abschnitt 1 KKSAufgÜErl - Regelungsinhalt
Bibliographie
- Titel
- Übertragung der Aufgaben einer Koordinierungs- und Kommunikationsstelle (KKS) zur Vorbereitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der zentralen IT-Architektur für den gesundheitlichen Verbraucherschutz an das SLA
- Redaktionelle Abkürzung
- KKSAufgÜErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20120
Mit der Verwaltungsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer zentralen Koordinierungs- und Kommunikationsstelle (KKS) zur Vorbereitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der zentralen IT-Architektur für den gesundheitlichen Verbraucherschutz (ZITA gV) zwischen dem Bund und den Bundesländern vom 1. 11. 2022 wurde die Einrichtung einer Koordinierungs- und Kommunikationsstelle (KKS), als eine gemeinsame Einrichtung der Länder und des Bundes, vereinbart. Das Land Niedersachsen wurde beauftragt, die KKS einzurichten und zu betreiben.
Die Wahrnehmung der in § 3 der o. g. Verwaltungsvereinbarung dargestellten Aufgaben der KKS wird mit Inkrafttreten dieses Erl. an das SLA übertragen.