Abschnitt 184 RiStBV - Vorrang der Verfahrensbearbeitung, Gefährdung der Ermittlungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30800
Auskünfte und Akteneinsicht unterbleiben nach § 479 Absatz 1 StPO u.a. dann, wenn Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verfahren unangemessen verzögert oder der Untersuchungszweck - auch in einem anderen Strafverfahren - gefährdet würde.