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Abschnitt 184 RiStBV - Vorrang der Verfahrensbearbeitung, Gefährdung der Ermittlungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30800

Auskünfte und Akteneinsicht unterbleiben nach § 479 Absatz 1 StPO u.a. dann, wenn Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verfahren unangemessen verzögert oder der Untersuchungszweck - auch in einem anderen Strafverfahren - gefährdet würde.