Abschnitt 1 WFSLbRdErl - Zweck der Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete
Bibliographie
- Titel
- Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete
- Redaktionelle Abkürzung
- WFSLbRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23400000051007
Die mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Wohnungen sollen dazu dienen, für Bedienstete des Landes, deren Beschäftigung im Dienst des Landes auf Dauer erwartet werden kann, familiengerechte Wohnungen am Dienstort oder in zumutbarer Entfernung bereitzuhalten, um dadurch vorrangig Trennungsgeld zu sparen.