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  • ab 01.12.1999 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 WFSLbRdErl - Zweck der Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete

Bibliographie

Titel
Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete
Redaktionelle Abkürzung
WFSLbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400000051007

Die mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Wohnungen sollen dazu dienen, für Bedienstete des Landes, deren Beschäftigung im Dienst des Landes auf Dauer erwartet werden kann, familiengerechte Wohnungen am Dienstort oder in zumutbarer Entfernung bereitzuhalten, um dadurch vorrangig Trennungsgeld zu sparen.