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  • ab 01.05.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 SEB-RdErl - Aufgabenbereiche

Bibliographie

Titel
Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater, Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität sowie Beraterinnen und Berater für Evaluation
Redaktionelle Abkürzung
SEB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

2.1
Allgemeine Aufgaben

  • Multiprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Beraterinnen und Beratern des Beratungs- und Unterstützungssystems

  • Mitarbeit in den Regionalen Beratungsteams (RBT)

  • Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Angebots des Beratungs- und Unterstützungssystems

  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben

  • Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Gremien auf Landes- und ggf. Bundesebene

  • Kooperation mit den schulfachlichen Dezernaten der RLSB und den Fachbereichen des NLQ

2.2.
Besondere Aufgaben der Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater (SEB)

Die Schulentwicklungsberatung berät und unterstützt beim Aufbau von Organisationsstrukturen, die ein planmäßiges und zielgerichtetes Bearbeiten von Veränderungsprozessen ermöglichen.

Es ist wesentliche Aufgabe der Schulentwicklungsberatung, bei den folgenden Prozessen zu beraten und zu unterstützen:

  • Weiterentwicklung eines Schulprogramms bzw. eines Leitbildes

  • Erstellung eines Qualifizierungskonzepts sowie Aufbau eines internen Qualitätsmanagements

  • Gestaltung der zur Umsetzung notwendigen innerschulischen Organisationsstrukturen

  • Förderung von Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer in geeigneten Organisationsstrukturen

  • Teamentwicklung und die Verbesserung von Kommunikation und Kooperation

  • Unterstützung von regionalen Vernetzungen und Begleitung von Schulverbünden, Netzwerken und Kooperationen

2.3
Besondere Aufgaben der Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität (FBUQ)

Die Fachberatung Unterrichtsqualität berät und unterstützt in allen Fragen der systematischen Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität.

Es ist wesentliche Aufgabe der Fachberatung Unterrichtsqualität, bei den folgenden Prozessen zu beraten und zu unterstützen:

  • Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität, Unterrichtsformaten und -konzepten

  • Umsetzung der Bildungsstandards und Kerncurricula, Entwicklung schuleigener Arbeitspläne und eines Methodenkonzepts

  • Weiterentwicklung einer systematischen Fachkonferenzarbeit

  • Entwicklung und Verankerung eines Fortbildungskonzepts zur systematischen Unterrichtsentwicklung

  • Beratung und Unterstützung zu den Bereichen Diagnostik, Förderkonzept und individuelle Lernentwicklung

  • Koordinierung fachbezogener curricularer Absprachen zwischen dem MK und den RLSB, Koordinierung der Implementierung der Kerncurricula sowie Durchführung von Dienstbesprechungen zum Thema

  • Koordinierung der Arbeit der schulformbezogenen Fachberaterinnen und Fachberater (Dezernat 2) bzw. der Fachberaterinnen und Fachberater sowie Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren der RLSB (Dezernat 3)

2.4
Besondere Aufgaben der Beraterinnen und Berater für Evaluation (BfE)

Die Evaluationsberatung berät und unterstützt bei Fragen zur internen und externen Evaluation und bietet dazu bedarfsorientiert und zielgerichtet Dienstleistungen für innerschulische Fragestellungen an.

Die wesentlichen Aufgaben der Beraterinnen und Berater für Evaluation sind:

  • Unterstützung und Begleitung bei interner Evaluation

  • Unterricht beobachten und davon ausgehend entwickeln

  • Potenzialanalyse der Schulentwicklung durch die Durchführung von strukturierten Interviews mit an Schule Beteiligten sowie ggf. Analyse von ermittelten Daten

  • Durchführung von Fokusevaluationen nach bisherigem Verfahren

  • Unterstützung der Schulen bei der Interpretation und Nutzung von Ergebnissen externer Evaluationen und von erhobenen Daten von nationalen und internationalen Vergleichsstudien

2.5
Übertragung weiterer Aufgaben

Die SEB und FBUQ nehmen ihre Aufgaben in den Dezernaten 2 und 3 der RLSB wahr, die BfE nehmen ihre Aufgaben in der Abteilung 2 des NLQ wahr.

Sofern die unter Nummer 1 a bis c genannten Beraterinnen und Berater aufgrund ihrer Fachexpertise für besondere Aufgaben im MK bzw. in von dort berufenen Kommissionen eingesetzt werden sollen, so sind Art und Umfang der erforderlichen personellen Ressourcen vorab mit dem für das Beratungspersonal zuständigen Fachreferat und Steuerungsreferat abzustimmen. Die RLSB und das NLQ sind im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses zu beteiligen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. Januar 2023 (SVBl. S. 171)