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  • ab 01.05.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SEB-RdErl - Ziele, Adressatinnen und Adressaten

Bibliographie

Titel
Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater, Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität sowie Beraterinnen und Berater für Evaluation
Redaktionelle Abkürzung
SEB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Um die öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Studienseminare sowie im Fall der Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater die berufsbildenden Schulen qualifiziert zu beraten und zu unterstützen, werden entsprechend qualifizierte Lehrkräfte als

  1. a)

    Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberater,

  2. b)

    Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität sowie

  3. c)

    Beraterinnen und Berater für Evaluation

eingesetzt.

Diese Personengruppen beraten und unterstützen die öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Studienseminare bedarfsgerecht und adressatenbezogen bei ihrer Qualitätsentwicklung und vermitteln dabei auch innovative Ansätze. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das gemeinsame Beratungsverständnis des MK in der jeweils gültigen Fassung.

Die Angebote der o. g. Beraterinnen und Berater beruhen grundsätzlich auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und der Vertraulichkeit. Ihre Angebote richten sich an Leitungen von Schulen und Studienseminaren sowie an schulische Gremien, Steuer- und Projektgruppen.

Schulentwicklungsberaterinnen und -berater beraten öffentliche allgemein bildende Schulen sowie allgemein bildende Studienseminare. Berufsbildende Schulen können bei Bedarf durch Schulentwicklungsberatung im Tandem mit der QM-Prozessberatung unterstützt werden, so dies mit der anfragenden Schule abgestimmt ist.

Die Fachberatung Unterrichtsqualität steht schulformbezogen den öffentlichen allgemein bildenden Schulen sowie den Studienseminaren für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik zur Verfügung.

Die Beratung für Evaluation steht ebenfalls den öffentlichen allgemein bildenden Schulen sowie den Studienseminaren für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik zur Verfügung.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. Januar 2023 (SVBl. S. 171)