Versionsverlauf

Pflichtfeld

Art. 3 HVPFlutStV 2008 - Polderflutung, Folgemaßnahmen

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
Redaktionelle Abkürzung
HVPFlutStV 2008,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

(1) Hält die Koordinierungsstelle zur Herstellung der Hochwassersicherheit eine Kappung des Elbescheitels durch Flutung von Poldern, Folgemaßnahmen nach der Flutung oder das Ablassen aus den Poldern für erforderlich, gibt sie eine entsprechende Empfehlung an die für Hochwasserschutz zuständigen Mitglieder der Landesregierungen der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Diese entscheiden einvernehmlich und im Benehmen mit dem Präsidenten oder der Präsidentin der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Für ihre Empfehlung hat die Koordinierungsstelle die Belange aller Vertragspartner abzuwägen.

(2) Die Länder tragen dafür Sorge, dass die zuständigen Landesbehörden und die Öffentlichkeit in den betroffenen Landkreisen in geeigneter Form über die Maßnahmen informiert werden.