Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 30.06.2009 (aktuelle Fassung)

Art. 5 FHEG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
FHEG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 4 am 1. September 2009 in Kraft.

Hannover, den 18. Juni 2009

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann Dinkla

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian Wulff