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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 MuEntgRdErl

Bibliographie

Titel
Ordnung der Entgelte der staatlichen Museen
Redaktionelle Abkürzung
MuEntgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22180
  1. 1.

    Die staatlichen Museen erheben grundsätzlich Benutzungs-, Leistungs- und Eintrittsentgelte nach dieser Ordnung. Sie erstellen dafür Benutzungs-/Leistungsverzeichnisse und Preislisten nach Maßgabe der Anlagen 1 und 2 .

    Die in Anlage 1 aufgeführten Entgelte sind Mindestbeträge. Eine Kostendeckung durch entsprechende Festsetzung der Entgelte ist sicherzustellen.

  2. 2.

    Die Benutzungs- und Leistungsentgelte werden sofort nach Rechnungserteilung, die Eintrittsgelder vor dem Besuch der Ausstellung fällig.

    Leistungen, die auf Antrag vorzunehmen sind, können von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden. Der Antragstellerin oder dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses einzuräumen.

  3. 3.

    Diese Ordnung tritt am 1. 1. 2023 in Kraft und am 31. 12. 2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 31. Dezember 2027 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 31. Mai 2022 (Nds. MBl. S. 1173)