Abschnitt 3 WFSLbRdErl - Wohnungsfürsorgebehörden
Bibliographie
- Titel
- Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete
- Redaktionelle Abkürzung
- WFSLbRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23400000051007
3.1
Wohnungsfürsorgebehörden sind
- a)für die der Oberfinanzdirektion Hannover unterstellten Landesbediensteten die Oberfinanzdirektion Hannover,
- b)für die Bediensteten der Universität Göttingen die Universität Göttingen,
- c)für die Bediensteten der Medizinischen Hochschule Hannover die Medizinische Hochschule,
- d)für alle übrigen Landesbediensteten das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
3.2
Die Wohnungsfürsorgebehörden haben die Aufgabe, das Besetzungsrecht auszuüben und die Nutzung der Wohnungen zu überwachen.