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  • ab 31.08.2012 (aktuelle Fassung)

§ 2 ZustVO-Bildung - Durchführung der Schulpflicht

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich der Bildung (ZustVO-Bildung)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Bildung
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

Maßnahmen zur Durchführung der Schulpflicht nach dem Niedersächsischen Schulgesetz obliegen den Landkreisen, kreisfreien Städten, großen selbständigen Städten und selbständigen Gemeinden.