§ 2 ZustVO-Bildung - Durchführung der Schulpflicht
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich der Bildung (ZustVO-Bildung)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-Bildung
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20120
Maßnahmen zur Durchführung der Schulpflicht nach dem Niedersächsischen Schulgesetz obliegen den Landkreisen, kreisfreien Städten, großen selbständigen Städten und selbständigen Gemeinden.