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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 VetTFRdErl - 4. Darstellung der Aufgaben im Einzelnen

Bibliographie

Titel
Aufgaben der "Task-Force" im Bereich Veterinärwesen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
VetTFRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

4.1
Laufende Aufgaben

4.1.1
Tierseuchenbekämpfung

Die "Task-Force" soll mit dazu beitragen, eine effektive Tierseuchenbekämpfung entsprechend den Vorgaben der EU sowie des "Bundesmaßnahmenkatalogs Tierseuchen" zu gewährleisten. Dazu ist es besonders notwendig, rechtzeitig vor dem Ausbruch einer Tierseuche die organisatorischen Voraussetzungen für die Tierseuchenbekämpfung so zu treffen, dass im Ausbruchsfall aus dem Stand eine effiziente Bekämpfung der Seuche möglich ist. Dies wird u. a. erreicht durch:

  1. a)

    Erarbeiten von Vorschlägen des LAVES zur Verwendung durch das ML für Fortschreibung und Ergänzung des Katalogs für bundeseinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen (Bundesmaßnahmenkatalog Tierseuchen) unter Berücksichtigung der in Niedersachsen gesammelten Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung einschließlich der laufenden Aktualisierung des Tierseuchenbekämpfungshandbuches Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen (TSBH NI-NRW).

  2. b)

    Weiterentwicklung, Anpassung an die Rechtsentwicklung und Aufnahme von Vordrucken, Checklisten und Verfahren zur Verwendung durch das ML in das TSBH NI-NRW.

  3. c)

    Fachliche Unterstützung der zuständigen kommunalen Veterinärbehörden bei der Planung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen (z. B. Feststellung der erforderlichen Personal- und Sachmittel, Aktualisierung der Organisations- und Ablaufpläne für die Tätigkeit der Krisenzentren, Aufstellung, Ausstattung und Einsatz von Tötungskolonnen, Organisation von Tötung und Entsorgung von Tieren und Erzeugnissen im Seuchenfall, Organisation von Ausrüstungsgegenständen zur Tierseuchenbekämpfung, sofern erforderlich zentrale Lagerung z. B. von Seuchenbekämpfungsmaterialien, Sperrbezirksschildern usw., Organisation der Entsorgung von Milch aus Sperr- und Beobachtungsgebieten).

  4. d)

    Organisation und Durchführung von Tierseuchenübungen sowie von Fortbildungsveranstaltungen zum Austausch von Erfahrungen bei der Bekämpfung von Tierseuchen sowie Fort- und Ausbildung der "Task-Force" durch

    • Nutzung vorhandener Fortbildungsmöglichkeiten (z. B. Tagung des Bundesverbandes beamteter Tierärzte, Katastrophenschutzschule des Bundes in Ahrweiler),

    • Einrichtung neuer Fortbildungsmöglichkeiten (z. B. e-Learning),

    • Mitarbeit bei der Tierseuchenbekämpfung in anderen Bundesländern und anderen Mitgliedstaaten,

    • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für alle im Krisenfall eingebundenen Personengruppen.

  5. e)

    Auswertung der Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung anderer deutscher Länder und in Mitgliedstaaten der EU, Überprüfung der niedersächsischen Planungen auf der Grundlage dieser Erfahrungen sowie Bearbeitung von Fragen zu Biometrie, Epidemiologie und Kosten-Nutzen-Analysen.

  6. f)

    Organisation der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Krisenzentren im Land Niedersachsen im Rahmen von Planübungen unter Schwerpunktsetzungen wie z. B.

    • Nutzung des TSBH NI-NRW und des Tierseuchennachrichtensystems (TSN),

    • Einrichtung von Tierseuchen-Krisen- und -Logistikzentren,

    • Nutzung des Mobilen Bekämpfungszentrums für Tierseuchen (MBZ),

    • Tötung und Beseitigung von Tieren,

    • Entwesung, Reinigung und Desinfektion in Beständen und Restriktionszonen,

    • Entnahme von Blut- bzw. Tupferproben bei den relevanten Tierarten,

    • Notimpfungen oder Suppressivimpfungen.

  7. g)

    Aktualisierung der Anschriftenverzeichnisse der wichtigsten betroffenen Institutionen und Berufsgruppen (Wirtschaft, Verbände, Behörden usw.) sowie von im Tierseuchenfall zu aktivierenden Personen (Krisenstab, Lenkungsausschuss, niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte, Studentinnen und Studenten der Tiermedizin usw.).

  8. h)

    Mitwirkung bei der Betreuung des MBZ durch das LAVES als gemeinsame Einrichtung aller Bundesländer, die aus einem vor Ort als Logistikzentrum einsetzbaren Containerdorf sowie einer Basis-Büro- und EDV-Einrichtung besteht, das innerhalb weniger Tage am Einsatzort errichtet werden kann.

    Als geschäftsführende Behörde des geschäftsführenden Bundeslandes Niedersachsen ist das LAVES zuständig für die Betreuung und den Erhalt der Funktionsfähigkeit des MBZ.

  9. i)

    Mitwirkung bei Inspektionsbesuchen von EU-Dienststellen.

  10. j)

    Sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit der Tierseuchenvorbeugung und -bekämpfung und anderen Tiergesundheitsmaßnahmen nach Weisung des ML.

4.1.2
Geschäftsprüfungen

Unterstützung des ML bei Geschäftsprüfungen der kommunalen Behörden im Veterinärbereich mit Schwerpunkt der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Tierseuchen-Krisen- und -Logistikzentren. Erstellung von Checklisten zur Durchführung dieser Überprüfungen und EDV-mäßige Aufarbeitung der Dokumentation der Ergebnisse.

4.2
Aufgaben in einer "Krisensituation"

Im Fall einer Krisensituation (bei Seuchenbedrohung oder amtlicher Feststellung eines Seuchen Verdachts oder -ausbruchs) wird das gesamte Personal der "Task-Force" nach Weisung des ML sofort zur Tierseuchenbekämpfung mit eingesetzt.

4.2.1
Mindestens ein Mitglied der "Task-Force" wird nach Weisung des ML im Krisenzentrum des betreffenden Veterinäramtes des Erstverdachts mit eingesetzt.

Bei Ausweitung des Seuchengeschehens erfolgt ein übergreifender Einsatz der "Task-Force" für die Bereiche

  • Zusammenarbeit mit den Krisenzentren auf Landes- und Kreisebene und

  • Kontaktaufnahme zu Polizei, THW, Grenzschutz und Bundeswehr.

4.2.2
Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Verfassen von Texten für die automatische Telefonansage über die Tierseuchenlage, Ansprechpartner für die Öffentlichkeit über das "Sorgentelefon", "Hotline", erfolgt in Abstimmung mit dem ML. Bei der "Task-Force" werden Informationen für die Unterrichtung der Medien gesammelt.

4.2.3
Mitwirkung bei der Bekämpfung auf Ortsebene im Krisenzentrum nach Lage des Einzelfalles erfolgt z. B. bei

  • den epidemiologischen Erhebungen,

  • der Impfung,

  • der Tötung und Entschädigung,

  • der Probenahme und dem Versand,

  • der Personal- und Sachmittelgewinnung bzw. deren Einsatz (gemäß Nummer 4.1.1 Buchst. g),

  • der Information der Öffentlichkeit.

4.2.4
Die "Task-Force" wirkt bei der Erstellung von Präsentationen z. B. bei Inspektionsbesuchen von EU-Dienststellen und für die Sitzungen des nationalen Krisenstabes sowie des Ständigen Veterinärausschusses der EU mit.