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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 VetTFRdErl - 5. Geschäftsverteilung, Durchführung der Dienstaufgaben

Bibliographie

Titel
Aufgaben der "Task-Force" im Bereich Veterinärwesen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
VetTFRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

5.1
Die Leiterin oder der Leiter der "Task-Force" erstellt einen Geschäftsverteilungsplan, der dem ML zur Genehmigung vorzulegen ist.

5.2
Die Leiterin oder der Leiter der "Task-Force" erstellt einen Arbeitsplan zur Erledigung der laufenden Aufgaben der "Task-Force" gemäß Nummer 4.1.1. Auf der Grundlage des Arbeitsplans werden insbesondere mit den eingesetzten Tierärztinnen oder Tierärzten Zielvereinbarungen abgeschlossen, in denen Art und Umfang der Tätigkeit für die "Task-Force" konkret beschrieben werden.

5.3
Die "Task-Force" untersteht der Weisung des ML.

5.4
Es ist sicherzustellen, dass die "Task-Force" ständig erreichbar ist und sich das Personal insbesondere im Fall eines Seuchenausbruchs erforderlichenfalls noch am selben Tag am jeweiligen Einsatzort einfinden kann; entsprechende Dienstreisegenehmigungen bzw. Abordnungen sind vorzubereiten.

5.5
Die "Task-Force" führt auf Einladung durch die Leiterin oder den Leiter regelmäßige Dienstbesprechungen durch, zu denen ein Ergebnisprotokoll gefertigt wird, das dem ML zur Kenntnisnahme vorzulegen ist.

5.6
Bis zum 15. März des Folgejahres ist dem ML ein Jahresbericht über die durchgeführten Tätigkeiten vorzulegen, in dem auch konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Tierseuchenbekämpfung und -vorbeugung enthalten sind. Unabhängig hiervon sind Vorschläge oder Stellungnahmen zu aktuellen Anlässen sofort zu berichten. Die Leiterin oder der Leiter der "Task-Force" legt zusätzlich zum Jahresbericht einen Bericht zur Erfahrung mit der gewählten Organisationsstruktur vor.