Art. 9 PsychThHHNIS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PsychThHHNIS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
(1) Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. (1)
(2) Die Satzung des Versorgungswerks ist von diesem in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Staatsvertrages geltenden Fassung unter Hinweis auf diesen Staatsvertrag im Amtlichen Anzeiger (Teil 2 des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes) bekannt zu geben.
Agathenburg, den 23.11.2004
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Jörg D r ä g e r, Ph. D.
Agathenburg, den 23.11.2004
Für das Land Niedersachsen
Für den Ministerpräsidenten
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Walter H i r c h e