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  • ab 01.03.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 4 PsychThHHNIS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHHNIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Das Versorgungswerk kann von der Psychotherapeutenkammer Hamburg Auskünfte über die Mitglieder einholen, soweit die Auskünfte für die Feststellung der Mitgliedschaft sowie Art und Umfang der Beitragspflicht oder der Versorgungsleistung erforderlich sind.