Allgemeine Verordnung über die den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehaltenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
(Allgemeine Vorbehaltsverordnung - AllgVorbehVO)

Bibliographie

Titel
Allgemeine Verordnung über die den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehaltenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Allgemeine Vorbehaltsverordnung - AllgVorbehVO)
Amtliche Abkürzung
AllgVorbehVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Vom 14. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 587 - VORIS 20300 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 6. November 2020 (Nds. GVBl. S. 379)

Aufgrund des § 11 Abs. 1 Satz 2 und des § 12 Abs. 1 Satz 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 394), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Inhalt1
Vorbehalte gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden2
(weggefallen)3
(weggefallen)4
In-Kraft-Treten5