§ 1 NUVPG - Regelungsgegenstand
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
- Amtliche Abkürzung
- NUVPG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Dieses Gesetz trifft
- 1.
Regelungen über Vorhaben, Pläne und Programme, die nach Landesrecht einer Umweltprüfung oder Vorprüfung bedürfen,
- 2.
das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergänzende und von diesem abweichende Regelungen über die Pflicht zur Durchführung von Umweltprüfungen und Vorprüfungen für bestimmte Vorhaben und Programme, die in den Anlagen 1 und 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführt sind, sowie
- 3.
Regelungen, die die §§ 20, 31 und 68 UVPG ergänzen, auch soweit die §§ 20 und 31 UVPG auf Vorhaben, Pläne und Programme nach Nummer 1 entsprechend anzuwenden sind.