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  • ab 12.06.1986 (aktuelle Fassung)

Vollzug der StVO; Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht

Bibliographie

Titel
Vollzug der StVO; Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht
Redaktionelle Abkürzung
AGenGAP,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000021

RdErl. d. MW v. 2.5.1986 - 42.1-21.84 -

Vom 2. Mai 1986 (Nds. MBl. S. 506)

- GültL 113/178 -

- VORIS 93100 00 00 00 021 -

Bezug:

RdErl. v. 26.7.1976 (Nds. MBl. S. 1372 - GültL 113/142)

Der Bundesminister für Verkehr hat im Einvernehmen mit den für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden mit Verlautbarung Nr. 88 vom 3.3.1986 (VkBl. S. 206) mitgeteilt, daß die Dokumente der CEMT-Staaten über die Befreiung von der Gurtanlegepflicht in der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich Berlin (West), anerkannt werden, und das Muster des Ausweises über die nach § 46 StVO erteilte Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht bekanntgegeben.

Im Einvernehmen mit dem MI wird diese in der Anlage abgedruckte Verlautbarung hiermit für das Land Niedersachsen für verbindlich erklärt.

An die
Bezirksregierungen,
Polizeibehörden und -dienststellen,
Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte,
selbständigen Gemeinden.