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  • ab 04.12.1991 (aktuelle Fassung)

Art. 1 RStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Redaktionelle Abkürzung
RStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620070000000

(1) Dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 am 1. Januar 1992 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 3 Satz 2 gegenstandslos werden, so wird dies bis zum 31. Januar 1992 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.