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  • ab 14.07.2021 (aktuelle Fassung)

§ 15 NGrStG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)
Amtliche Abkürzung
NGrStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62100

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) § 13 tritt am 31. Dezember 2029 außer Kraft.

Hannover, den 7. Juli 2021

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele  A n d r e t t a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l