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§ 18 NKatSG - Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG)
Amtliche Abkürzung
NKatSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100010000000

1Die Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer bestehen gegenüber dem Träger der Einheit oder Einrichtung, der sie angehören. 2Sie richten sich, soweit sie nicht gesetzlich geregelt sind, nach der Satzung oder den sonstigen Vorschriften des Trägers. 3Soweit solche Vorschriften fehlen, gelten die Regelungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend. 4Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Auslagen und Sachschäden.