Abschnitt 1 BVABÜRdErl - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Zahlung von familienbezogenen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Leistungen an Angehörige des öffentlichen Dienstes; Überprüfung der Anspruchsberechtigung
- Redaktionelle Abkürzung
- BVABÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
1.1 Die Sachverhalte, die zum Bezug von familienstands- und kindergeldabhängigen Geldleistungen (z. B. Familienzuschlag, jährliche Sonderzahlung, Waisengeld, Beihilfe) berechtigen, sind häufig Änderungen unterworfen, die den Bezügestellen nicht immer rechtzeitig bekannt werden. Um dadurch entstehende Überzahlungen zu vermeiden oder zu begrenzen, bedarf es in laufenden Bezugsfällen einer Überprüfung.
1.2 Es bleibt den Bezügestellen überlassen, einheitliche Vordrucke einzuführen und zu verwenden.
1.3 Eine Zusammenfassung von Prüfungen, deren reguläre Zeitpunkte nicht mehr als sechs Monate auseinander liegen, ist anzustreben.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 Satz 1 des Runderlasses i.d.F. vom 1. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1356)