§ 33 NStGHG - Antrag
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Staatsgerichtshof (NStGHG)
- Amtliche Abkürzung
- NStGHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11130020000000
In dem Verfahren nach Artikel 54 Nr. 3 der Niedersächsischen Verfassung ist das Landesrecht zu bezeichnen, über dessen förmliche oder sachliche Vereinbarkeit mit der Verfassung es Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel gibt.