Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.04.1981 (aktuelle Fassung)

§ 18 JugendfördG - Inkrafttreten *)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
JugendfördG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21131020000000

§ 7 Abs. 4 und die §§ 10 und 11 treten am 1. August 1974 in Kraft. Die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes treten am 1. Januar 1975 in Kraft.

Diese Vorschrift (§ 13 in der Ursprungsfassung) betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 27. Mai 1974 (Nieders. GVBl. S. 258). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus dem in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetz.