Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
- Redaktionelle Abkürzung
- WPVersWerkS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 71270030000000
Vom 11. Juli 1997/23. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 584 - VORIS 71270 03 00 00 000 -)
Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 22. Juli 1998 (Nds. GVBl. S. 584)
Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister, schließen nachstehenden Staatsvertrag: