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  • ab 31.07.1998 (aktuelle Fassung)

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
WPVersWerkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
71270030000000

Vom 22. Juli 1998 (Nds. GVBl. S. 584 - VORIS 71270 03 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: