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  • ab 22.06.2016 (aktuelle Fassung)

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer
Redaktionelle Abkürzung
TKÜRDZStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Vom 8. Juni 2016 (Nds. GVBl. S. 110 - VORIS 20500 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: