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  • 01.01.2004 - 14.02.2013 (alte Fassung)

§ 65f ZRHO - Sprache des Formblatts für Erledigungsstücke

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

Die von den Landesjustizverwaltungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Die Eintragungen können für die Ziffern 8 bis 11 in deutscher Sprache erfolgen. Eintragungen unter Ziffer 12 bis 15 (Bescheinigung über die Zustellung bzw. Nichtzustellung gemäß Art. 10 der Verordnung) sind in einer der Amtssprachen des Übermittlungsmitgliedstaates oder in einer sonstigen Sprache, die der Übermittlungsmitgliedsstaat zugelassen hat, abzufassen. Die Sprachen, die der jeweilige Übermittlungsmitgliedsstaat zugelassen hat, ergeben sich aus dem Länderteil. Sie können ebenfalls dem Internet entnommen werden (siehe Anlage zur Einführung, Nr. 1).