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Gesetz über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
Redaktionelle Abkürzung
StrafVzZustG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34200020000000

Vom 26. November 1991 (Nds. GVBl. S. 308 - VORIS 34200 02 00 00 000 -)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 230)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: