Gesetz über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
- Redaktionelle Abkürzung
- StrafVzZustG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34200020000000
Vom 26. November 1991 (Nds. GVBl. S. 308 - VORIS 34200 02 00 00 000 -)
Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 230)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: