Abschnitt 8 MiStra - Mitteilungen bei Tateinheit
Bibliographie
- Titel
- Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
- Amtliche Abkürzung
- MiStra
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31640
Ist eine Mitteilung wegen der Art des verletzten Strafgesetzes vorgeschrieben, ist sie auch dann zu machen, wenn die Straftat zugleich ein anderes Strafgesetz verletzt und die Strafe diesem entnommen werden muss oder entnommen worden ist.