Versionsverlauf

Pflichtfeld

Art. 6 UN-AFoltÜbkFP-StV - Sitz

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Redaktionelle Abkürzung
UN-AFoltÜbkFP-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34210

Sitz der Kommission ist Wiesbaden.